18.06.2024 / telc Deutsch B1 (Prüfung) DI

Das telc Sprach-Zertifikat Deutsch B1 ist ein anerkannter Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse beispielsweise für die Einbürgerung in Deutschland. Das telc Zertifikat auf Niveau B1 bestätigt Ihnen, dass Sie gebräuchliche Alltags- sowie Berufssprache verstehen. Zudem können Sie an Gesprächen beispielsweise über Ihre Arbeit, Hobbies usw. teilnehmen und einfache zusammenhängende Texte schreiben.

Anmerkung: Für die Einbürgerung kann im Einzelfall zusätzlich zu den Sprachkenntnissen auch noch ein Einbürgerungstest verlangt werden. Dieser Test ist NICHT Bestandteil dieser Deutsch B1-Prüfung.

Buchungen




Tickets

Ticket-Typ Preis Plätze
Frühbucher-Ticket
Teilnahme an der schriftlichen UND mündlichen Prüfung. Anmeldung bis 1 Monat vor der Prüfung.
€169,99
Nur mündlich
Teilnahme NUR MÜNDLICHE Prüfung.
€159,99
Nur schriftlich
Teilnahme NUR SCHRIFTLICHE Prüfung
€159,99

Anmeldungsinformationen























Ich habe die AGB der telc GmbH sowie die telc Prüfungsordnung unter https://www.telc.net/sprachpruefungen/zertifikatspruefung/agb-pruefungsordnung/ zur Kenntnis genommen und erkenne diese an. Ich erkenne folgende Prüfungsbedingungen an (eine Übersetzung dieser Bedingungen in den Sprachen Englisch, Französisch, Portugiesisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Chinesisch und Arabisch zur Erläuterung finden Sie unter https://www.vakademie.de/pruefungen-2/vertragsbedingungen-in-verschiedenen-sprachen - bei Widersprüchen gilt aber diese deutsche Fassung): Die Prüfungsgebühr wird bei der Prüfung in Bar gezahlt. Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Absagen für die Prüfung sind nur schriftlich und auch nur bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Prüfung (30 Tage vor Prüfungsdatum) möglich. Wenn ich mich nach dem Anmeldeschluss innerhalb der letzten 30 Tage vor der Prüfung anmelde, kann ich in keinem Fall kostenfrei die Teilnahme an der Prüfung absagen. Sollte ich diesen Anmeldeschluss zur Absage versäumen bzw. ohne Absage nicht zur Prüfung erscheinen, muss ich die Prüfungsgebühr in voller Höhe bezahlen. Mir ist bewusst, dass mir aus mehreren Gründen kein Widerrufsrecht zusteht: Zum einen handelt es sich bei den Prüfungen um personalisierte Leistungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), zum anderen beginnt die VAkademie nach meiner Anmeldung ihrerseits durch die Anmeldung bei telc mit den - Kosten verursachenden - Vorbereitungen für die bereits konkret terminierte Veranstaltung (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Einträge in das Kommentarfeld werden nicht Vertragsbestandteil, da sie nicht manuell ausgewertet werden. Ich erscheine pünktlich zur Prüfung. Mir ist bewusst, dass eine Verspätung ab der ersten Minute zu einem Ausschluss von der Prüfung führen kann. Die Prüfungsgebühr ist in diesem Fall dennoch zu bezahlen. Die VAkademie bestellt für mich direkt nach meiner Buchung automatisiert die entsprechenden Teilnehmerunterlagen kostenpflichtig bei telc. Ich versichere, dass die oben angegebenen Daten korrekt sind. Mir ist bewusst, dass ich bei falschen oder verspäteten Angaben den Mehraufwand ggf. bezahlen muss. Die Tabelle für Gebühren für Zusatzleistungen unter https://www.vakademie.de/pruefungen-2/gebuehren-sonderleistungen/ habe ich zur Kenntnis genommen. Dies ist meine erste und einzige Anmeldung zu dieser Prüfung an diesem Datum. Mir ist bewusst, dass ich bei mehrfacher Anmeldung auch mehrfach bezahlen muss, es sei denn die VAkademie hat meine Mehrfachanmeldung vorher schriftlich autorisiert (zum Beispiel zur Änderung einer bestehenden Anmeldung).


Mir ist bewusst, dass das Vorlegen falscher Ausweispapiere strafbar ist. Dies umfasst sowohl unechte Ausweispapiere als auch das Vorlegen von Ausweispapieren einer anderen Person. Meine Identität wird zu Beginn der Prüfung softwaregestützt biometrisch überprüft. Ich erkenne an, dass ich für jeden Versuch einer Identitätstäuschung - gleich ob vollendet oder unvollendet - eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Euro zusätzlich zur Prüfungsgebühr verwirke und meine Prüfung wegen des Täuschungsversuches von telc nicht ausgewertet wird. Jeder vollendete Versuch einer Identitätstäuschung wird von der VAkademie zur Anzeige gebracht. Ich erkenne an, dass in diesem Verfahren aufgrund der Vertragsstrafe die VAkademie als Geschädigter geführt wird.

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