Sie bezahlen am Prüfungsbetrag in bar, wenn nichts anderes vereinbart ist.
In Ausnahmefällen wie bei Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur ist eine Zahlung auf Rechnung möglich, dies muss aber vor Anmeldung geklärt und schriftlich bestätigt werden.
Wenn Sie am Prüfungstag nicht erscheinen, erhalten Sie eine Rechnung über die Prüfungsgebühr, da telc uns auch für nicht erschienene Prüflinge den vollen Betrag in Rechnung stellt. Wenn diese Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird, müssen wir leider die Forderungen an unser Inkasso-Institut abgeben, wodurch Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Sollten Sie die Rechnung nicht fristgerecht in einem Betrag zahlen können, sprechen Sie uns deshalb bitte rechtzeitig vor Fälligkeit der Rechnung an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können!