Zusatzdokumente zu einer Sprachprüfung wie anzurechnende vorherige Prüfungs-Ergebnisse werden in der Regel am Prüfungstag mitgebracht und von uns kopiert. Ausnahmsweise ist auch ein Nachreichen bis zu zwei Tagen nach der Prüfung möglich.
Jede spätere Abgabe bedeutet für uns, dass wir einen gesonderten Vorgang zur Korrektur der eingereichten Informationen bei telc veranlassen müssen, der mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist und deshalb mit 79 € berechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass es bei verspäteter Einreichung von Zusatzdokumenten keine Garantie auf erfolgreiche Bearbeitung gibt, da dies von der Kulanz von telc abhängt.
Eine Ergebnis-Zusammenführung ist in der Regel möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Beide Leistungen stammen aus dem gleichen Prüfungsformat von telc (z.B. B1 und B1, C1 und C1, NICHT jedoch B1 und DTZ oder C1 allgemein und C1 Hochschule).
- Es handelt sich nicht um eine skalierte Prüfung über mehrere Niveaus (wie B1-B2 Pflege) und auch nicht um die A-Stufen (A1 oder A2).
- Beide Ergebnisse wurden innerhalb von 12 Monaten erbracht.
- In der einen Prüfung wurden mindestens 60 % der möglichen Punkte in der schriftlichen Prüfung erreicht und in der anderen Prüfung wurden mindestens 60 % der möglichen Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht.
schriftliche Prüfung | mündliche Prüfung | |
B1 | mindestens 135 von 225 Punkten | mindestens 45 von 75 Punkten |
B2 | mindestens 135 von 225 Punkten | mindestens 45 von 75 Punkten |
C1 | mindestens 100 von 166 Punkten | mindestens 29 von 48 Punkten |
C1 Hochschule | mindestens 100 von 166 Punkten | mindestens 29 von 48 Punkten |
Wir benötigen jeweils den Ergebnisbogen mit den einzelnen Punkten (also nicht ein Ergebnis, wo bereits angerechnet wurde!):
Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, können Sie die Ergebnis-Zusammenführung mit dem nachfolgenden Formular beauftragen: